Ambulante Angebote der Jugendhilfe
Unser Leistungsangebot umfasst auch weitere Leistungen im Bereich der ambulanten Jugendhilfe. Es handelt sich dabei um ambulante Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Das Angebot ermöglicht den Verbleib des Kindes und Jugendlichen in seinem gewohnten sozialen Bezugssystem. Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Aktivierung eigener Ressourcen zur selbständigen Problembewältigung der jeweiligen Klienten sowie die unterstützende Begleitung auf diesem Weg. Es kann sich dabei z. B. um Leistungen wie die Erziehungsbeistandschaft oder die sozialpädagogische Familienhilfe handeln. Ambulante Hilfen können bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden, wobei wir Sie gerne unterstützen.