Familienentlastender Dienst

Wir schaffen Freiräume

  • Sie wollen einen Abend für sich, wir betreuen Ihr Kind bei Ihnen zu Hause.
  • Wir begleiten Ihr Kind bei Freizeitaktivitäten, z. B. bei Zoo- oder Spielplatzbesuchen.
  • Wir betreuen Ihr Kind nach der Schule und unterstützen bei den Hausaufgaben.
  • Wir begleiten Ihr Kind bei Therapie- oder Arztbesuchen.

1. Ambulante Einzelleistungen im häuslichen Umfeld und im Sozialraum

  • Betreuung im häuslichen Umfeld, z. B. in Form von Hausaufgabenbetreuung oder Spielaktivitäten.
  • Unterstützung außerhalb des häuslichen Umfelds, z. B. bei Freizeitaktivitäten, beim Einkaufen gehen, Begleitung zu Therapien oder Behördengänge.
  • Einsatz überwiegend von Nichtfachkräften (z. B. Praktikanten, Minijobbern) und in Einzelfällen von Fachkräften.
  • Die konkrete Betreuungsleistung wird in Absprache mit den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, dem Menschen mit Behinderung und uns abgestimmt.
  • Leistungen der Behandlungspflege werden nicht übernommen.

2. Gruppenangebote und Ferienbetreuung

  • Angebote der Ferienbetreuung gemeinsam mit Fachkräften aus dem Bereich der Inklusionsbegleitung der Rhein-Sieg Inklusiv GmbH.
  • Die Ferienbetreuung findet jährlich in den Sommerferien statt und bei Bedarf auch zu anderen Ferienzeiten.
  • Die Angebote finden sowohl in den Räumlichkeiten der Rhein-Sieg Inklusiv GmbH in Sankt Augustin als auch außerhalb dieser statt.
  • Angeboten werden neben verschiedenen Themenwochen/-tagen (z. B. Kreativtage), auch Ausflüge in Museen, örtliche Lokalitäten oder Zoos der näheren Umgebung. Diese Angebote können bei Bedarf auch am Wochenende stattfinden.
  • Gruppenangebote werden i. d. R. von mind. einer Fachkraft begleitet. Die Fachkraftanzahl ist von der Gruppengröße und den Behinderungsbildern der teilnehmenden Kinder abhängig.

3. Beratungs- und Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung und Eltern bzw. Personensorgeberechtigte

  • Unser FED bietet in unseren Räumlichkeiten regelmäßig Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung an. Die Themen sind vielfältig. Es kann sich dabei z. B. um Kurse zur gesunden Ernährung oder auch Kurse zum sensiblen Umgang mit den sozialen Medien (Facebook, Twitter, TikTok, etc.) handeln.
  • Neben den Bildungsangeboten stehen unsere Fachkräfte Eltern und Personensorgeberechtigten auch beratend zur Seite. Dies geschieht meistens im Rahmen der Anfragesituation, in der wir über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme unserer Leistungen aufklären.

Für Eltern und Angehörige

Voraussetzungen

Familienentlastender Dienst

Unser Angebot des Familienentlastenden Dienstes (FED) richtet sich an Familien mit Kindern mit Behinderung. Anspruchsgrundlage bildet dabei die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Viele Kinder mit Behinderung wachsen heute in ihren Familien auf oder wohnen sogar bis ins hohe Alter bei ihren Eltern. Für die Betreuenden ist die Pflege ihrer Kinder häufig mit einem hohen Zeitaufwand und hohen Belastungen verbunden. Mit unserem Familienentlastenden Dienst schaffen wir Freiräume für Eltern, wenn diese auch einmal Zeit für sich brauchen oder wenn diese, z. B. durch Krankheit, kurzfristig in der Betreuung ausfallen. Wir übernehmen stundenwiese die Betreuung des Kindes zu Hause, im Sozialraum oder in unseren Räumlichkeiten. Dabei orientieren wir uns immer an den Wünschen und Interessen jedes Einzelnen. Unser Leistungsangebot beruht auf drei Säulen:

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