Inklusionsassistenz an Schulen und Kitas

Inklusionsassistenz an Schulen

Unser Angebot der Inklusionsassistenz an Schulen richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Anspruchsgrundlage bilden dabei der § 99 SGB IX in Verbindung mit §§ 75 und 112 SGB IX sowie der § 35a SGB VIII. Da es sich bei der Inklusionsassistenz um eine soziale Einzelfallhilfe handelt, ist die inhaltliche Ausgestaltung ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet. Sie orientiert sich zudem an seinen vorhandenen Ressourcen, der Herkunft und dem jeweiligen Setting der Bildungseinrichtung. Unsere Leistungen umfassen beispielswiese die Bereitstellung von räumlichen Orientierungshilfen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes, die Unterstützung bei Raum- und Situationswechseln (Pausen), das physisches zugänglich machen von Unterrichts- und Spielmaterialien, die Anleitung von Sozialkontakten in Kleingruppen oder der Gesamtgruppe.

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Inklusionsbegleitung an Kitas

Unser Angebot der Inklusionsbegleitung an Kitas (individuelle heilpädagogische Leistungen nach § 113, 116 SGB IX in Verbindung mit dem § 79 Abs. 1 und 2 SGB IX) richtet sich an noch nicht eingeschulte Kinder in Kindertagesstätten, welche aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung in der vollumfänglichen Teilhabe beeinträchtigt sind. Die inhaltliche Ausgestaltung ist ganz auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse des jeweiligen Kindes ausgerichtet. Sie orientiert sich zudem an seinen vorhandenen Ressourcen, der Herkunft und dem jeweiligen Setting der Kita. Leistungsbestandteile können z. B. sein: Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln, Anleitung von Sozialkontakten in Kleingruppen oder der Gesamtgruppe, grundpflegerische Tätigkeiten, Förderung der sensomotorischen Entwicklung und intellektuellen Entwicklung und Kognition, u. v. m.

Für Eltern und Angehörige

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