Das BTHG hält uns auch in unserer Arbeit auf Trapp! Seit dem 01.01.2020 ist nun die dritte Reformstufe in Kraft getreten und auch in NRW ist durch die aktuelle Übergangsvereinbarung schon viel Klarheit in die Umsetzung des BTHG gekommen.
Für unsere Arbeit sind insbesondere die neuen Regelungen der Gesamtplanung interessant. Nach diesen Regelungen sind wir als Leistungserbringer nicht mehr automatisch an Gesprächen mit dem Eingliederungshilfeträger beteiligt. Sorgeberechtigte können uns bzw. einen unserer Mitarbeiter jedoch als Vertrauensperson benennen, damit wir sie beim Gespräch begleiten können. Als Vertrauensperson können wir sie aber auch in der Vorbereitung (z. B. der Antragstellung) unterstützen.
Außerdem hält nun auch die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) der Weltgesundheitsorganisation in unserer Arbeit Einzug. Die ICF soll eine international einheitliche Kommunikation über die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen unter Beachtung des gesamten Lebenshintergrunds eines Menschen ermöglichen.
Sie findet sich z. B. in den Bedarfsermittlungsinstrumenten der Eingliederungshilfeträger wieder. All unsere Mitarbeiter sind in der ICF geschult und berücksichtigen diese sowohl bei der Erstellung von Berichten, als auch in der Kommunikation mit Leistungsträgern. Sie stehen auch Angehörigen und Sorgeberechtigten bei Rückfragen zur Verfügung. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und schulen unsere Mitarbeiter in der ICF-CY. Die ICF-CY ist eine spezielles Klassifikationssystem für Kinder und Jugendliche. Es berücksichtigt die Besonderheiten in Entwicklung befindlicher Funktionen und die besonderen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Insgesamt geht das BTHG in unserer Arbeit mit zahlreichen Veränderungen einher und fordert sowohl Sorgeberechtigte und rechtl. Betreuer. Nur wer die neuen Regelungen kennt, kann adäquat darauf reagieren, weshalb wir Interessenten gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.